Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Entgeltbildung der Gas-Union Transport:
Version 7.2 Preisblatt der Gas-Union Transport GmbH & Co. KG:
Zum 1. Oktober 2011 trat die Kooperationsvereinbarung IV (KoV IV) in Kraft. Somit ändert sich der Regulierungsrahmen. Die Gas-Union Transport GmbH & Co. KG nimmt daher rückwirkend zum 1. Oktober 2011 die notwendigen Anpassungen vor. Die Änderungen beziehen sich jedoch nicht auf die Höhe oder die Art der Entgelte gem. § 17 ARegV, Netzentgelte. Redaktionelle Korrekturen (insbesondere geänderte Verweise auf Paragraphen der KoV IV) wurden kursiv gekennzeichnet und ebenso entsprechend angepasst.
Das Preisblatt der Gas-Union Transport GmbH & Co. KG ändert sich wie folgt:
- Ziffer 3 Entgeltfaktoren entsprechend der Unterbrechbarkeit von Kapazitätsrechten
Neu:
Von Transportkunden unterbrechbar gebuchte Kapazitäten erhalten keinen „ I Kostenblock Wälzung“ für vorgelagerte Netzkosten gem. Ziff. 1.1 dieses Preisblattes. Sofern Gas-Union Transport GmbH & Co. KG unterbrechbare Kapazitäten bei den vorgelagerten Netzbetreibern gemäß § 8 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung IV bestellt, erfolgt jedoch eine Abrechnung der bestellten Kapazitäten zu den jeweiligen Bedingungen der vorgelagerten Netzbetreiber im „I. Kostenblock Wälzung“ (siehe S. 6/9 des Preisblattes).
- Ziffer 4 Entgeltfaktoren für laufzeitabhängige Kapazitätsrechte
Neu:
Die Entgeltfaktoren für laufzeitabhängige Kapazitätsrechte entfallen rückwirkend zum 01. Oktober 2011. Die gebuchten Kapazitäten werden mit einem Anteilswert von 1/365 des ausgewiesenen Kapazitätsentgelts für jeden gebuchten Tag bzw. einem vielfachen davon abgerechnet.
Preisblatt für Transporte Änderungsversion 7.2 ab dem 01.01.2011 (Veröffentlicht am 20.12.2010 - Überarbeitet am 21.10.2011)
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Version 8.2 Preisblatt Gas-Union Transport GmbH & Co. KG
Das Preisblatt 8.2 (Gültig ab 01. Januar 2012) wird gemäß § 6 Abs. 5 Kooperationsvereinbarung Gas IV veröffentlicht.
Preisblatt für Transporte Änderungsversion 8.2 (Gültig ab 01.01.2012 - Veröffentlicht am 13.10.2011)
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Veröffentlichung und Anwendung des Preisblattes erfolgen vorbehaltlich der Regelungen gem. § 28, 17 ARegV.